In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben. Hauptursache ist der Erstickungstod
durch toxische Gase im Brandrauch und nicht die direkte Flammeneinwirkung. Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen, entstehen nachts im privaten Wohnungsbereich. Der gefährliche
Brandrauch breitet sich unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Rauchmelder erkennen den Brandrauch
frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung. Viele Opfer hätten gerettet werden können, wären sie im frühen Brandstadium
geweckt worden.
Wissenswertes
Rauchmelderpflicht in
Wohnungen
Seit April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung für
Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an § 52 folgender Absatz 7 angefügt:
"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
und betrieben werden, daß Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit
Rauchmeldern auszurüsten."
Die gesetzliche Pflicht legt den erforderlichen Mindestschutz fest. Ein optimaler Schutz wird erst bei der Überwachung jedes Raumes erreicht. In Küchen sind Rauchmelder nur eingeschränkt einsetzbar
und in Bädern kann auf eine Installation verzichtet werden, weil der häufig auftretenden Wasser- oder Bratendampf in die Meßkammer der Rauchmelder eindringt und zu Fehlalarmen führt. Im Normalfall
ist ein Rauchmelder je Raum ausreichend, wenn dieser nicht mehr als 60 m² Fläche hat. Bei größeren oder sehr "verwinkelten" Räumen und Fluren können mehrere Rauchmelder erforderlich
sein.
Auswahl von Rauchmeldern
Geeignete Rauchmelder haben ein
- Prüfzeichen (Vertrauen durch Sicherheit), dass die VdS-Anerkennung und damit die Übereinstimmung mit den gültigen Normen und Qualitätsstandards nachweist. Eine
bestimmte technische Lösung wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Der Schutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern ist ausreichend und bietet sich in bestehenden Wohnungen an. Bei Neu- oder Umbauten
gibt es auch die Möglichkeit, Rauchmelder mit 230 Volt-Netzversorgung zu verwenden und / oder durch ein Kabel miteinander zu vernetzen. Fragen zum Thema Rauchmelder? Wenden Sie sich bitte an Ihre
örtliche Feuerwehr, Ihren Schornsteinfegermeister, Ihren Sachversicherer oder den Fachhandel / Fachhandwerker.
Weiter Informationen finden Sie unter:
www.Rauchmelder-Lebensretter.de
